Prüfungsarten
Grundsätzlich sollte im Rahmen von Prüfungen eine Beurteilung erfolgen, ob die Führung und -Überwachung der Organisationseinheiten unserer Mandanten die Strategien und Ziele der Organisation unterstützt und fördert. Als Revisions-Dienstleister erbringen wir insbesondere die folgenden Prüfungsdienstleistungen:
a) Kaufmännische Prüfungen
Kaufmännische Prüfungen sind in der Regel die häufigsten Revisionsprüfungen in einem Unternehmen. Die Prüfungsziele dabei sind, sicherzustellen, dass die wesentlichen Vorschriften für das Rechnungswesen eingehalten werden und die wesentlichen kaufmännischen Prozesse sicher und ordnungsgemäß sind.
b) Prozessprüfungen
Prozessprüfungen werden in aller Regel für bestimmte Teilprozesse eines Unternehmens durchgeführt. Prüfungsziele sind dabei die Feststellung der Prozesssicherheit und Wirtschaftlichkeit der geprüften Arbeitsabläufe. Sollten Prozesse durch abteilungs- oder firmeninterne Richtlinien geregelt sein, wird auch die Einhaltung der geltenden Richtlinien geprüft.
c) Sonderprüfungen
Sonderprüfungen umfassen im Wesentlichen alle Prüfungen, die den beiden oben aufgeführten Prüfungsarten nicht eindeutig zuzuordnen sind. Sonderprüfungen sind unangekündigte, ungeplante Prüfungen aufgrund vorliegender Verdachtsmomente über dolose Handlungen. Die Prüfungsziele von Sonderprüfungen werden dem Prüfungsobjekt entsprechend festgelegt.
d) IT-Prüfungen
IT-Prüfungen werden für Systeme und Abläufe im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung durchgeführt. Primäre Prüfungsziele sind Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit. Durch die sehr unterschiedlichen Systeme im Konzern sind abweichende und angepasste Prüfungsziele in Abhängigkeit des Prüfungsobjekts stets möglich.
e) Technische Prüfungen
Technische Prüfungen beurteilen die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit bei Investitionen, Wartungen, Instandhaltung und Modernisierung von Immobilien, Anlagen und Betriebsmitteln. Wesentlich sind dabei auch die Vorgehensweisen bei Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung nach Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL).

